Die Übersetzung ist beeidigt, wenn Sie nach einem vom Colegio de Traductores Públicos del Uruguay (Oberverband der beeidigten Übersetzer Uruguays) festgesetzten Format angefertigt wird (DIN-A4-Blatt, zwei Seiten mit insg. 54 Zeilen à 60 Schläge) und vom beeidigten Übersetzer unterschrieben worden ist.
Im Falle von Gerichtsurteilen, öffentlichen Urkunden und sonstigen von ausländischen Behörden und öffentlichen Stellen als auch von internationalen Einrichtungen ausgestellten Urkunden, wie z.B. Rechtshilfeersuchen, im Ausland ausgestellten Vollmachten und privaten in der Fremdsprache verfassten Urkunden, die in Uruguay Rechtswirkung haben sollen, muss ihre beeidigte Übersetzung beiliegen.
Nicht beeidigte Übersetzungen sind diejenigen, die nur zum Alleinzweck ihres Einsatzes im privaten Bereich angefertigt worden sind, ohne die Unterschrift eines beeidigten Übersetzers.
Sollte eine in der Fremdsprache verfasste Urkunde von einer im Herkunftsland durchgeführten Übersetzung begleitet sein, muss ein uruguayischer Beeidigter Übersetzer eine Bestätigung der Übereinstimmung ausstellen.
Der uruguayische beeidigte Übersetzer muss überprüfen, dass die vorliegende Übersetzung richtig ist, und dazu eine sog. Übereinstimmungsurkunde ausstellen, in der er evtl. diejenigen Punkte erwähnt, wo er nicht mit der früheren Übersetzung einverstanden ist. Sollte er aber der Meinung sein, dass die ihm einsichtig gewesene Übersetzung dem Inhalt der Originalurkunde nicht entspricht, dann wird er eine neue Übersetzung anfertigen.
Wir übersetzen die Texte unter Berücksichtigung der entsprechenden Bilder und der kulturellen und sozialen Bezüge und passen die Übersetzung an das, was das dazugehörige Bild zeigt, an. Vor allem soll die Natürlichkeit der Dialoge nicht vernachlässigt werden. Das bieten wir für Synchronisation oder Untertitelung an.
Alle Ausländer, die sich in Uruguay als Touristen aufhalten, können ein Aufenthaltsverfahren einleiten; es kann sich um einen dauerhaften, einen vorübergehenden oder einen Mercosur-Aufenthalt handeln. Sobald die Person kein Tourist mehr ist, wird sie zu einem provisorischen Gebietsansässigen und kann den provisorischen uruguayischen Personalausweis beantragen.
Nach drei oder fünf Jahren (je nach Fall) erhält der Antragsteller den Aufenthalt und kann dann die Staatsbürgerschaft und den Pass beantragen. Wir kümmern uns um all diese Formalitäten, einschliesslich der Übersetzung der für diesen Zweck notwendigen Dokumente.
Traductores Públicos Asociados - Übersetzungen in Uruguay
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