Nach drei oder fünf Jahren (je nachdem, ob Sie eine Familie gegründet haben oder nicht) können Sie die uruguayische Staatsbürgerschaft beantragen und einen uruguayischen Reisepass erhalten.
I) NOTWENDIGE UNTERLAGEN: a) Beglaubigte Abschrift der beim Personenstandsregister eingetragenen Geburtsurkunde b) Beglaubigte Abschrift der beim Personenstandsregister eingetragenen ausländischen apostillierten Heiratsurkunde c) Einwanderungsbescheinigung mit den Ein- und Ausreisen der letzten drei Jahre und Bescheinigung über den ständigen Aufenthalt. d) Öffentliche oder private Dokumente, aus denen hervorgeht, dass der Antragsteller in den letzten drei oder fünf Jahren im Land gelebt hat (UTE-Rechnungen; Antel usw.) e) Verwurzelung: Sie wird im Allgemeinen durch jedes öffentliche Dokument nachgewiesen, dass die Ausübung einer wissenschaftlichen, künstlerischen oder industriellen Tätigkeit oder den Besitz von Vermögenswerten oder umlaufendem Kapital belegt. f) Kontoauszüge g) polizeiliches Führungszeugnis des Ursprungslandes h) Ärztliches Attest mit Krankengeschichte, mit notariell beglaubigten Unterschriften i) Reisepass des Ursprunglandes
II) DAS VERFAHREN Das Verfahren findet in zwei Vorladungen vor der Wahlbehörde statt. Die Unterlagen dürfen nicht älter als einen Monat vor der ersten Anhörung sein. Nach der Verleihung wird eine Einbürgerungsurkunde ausgestellt. Drei Jahre nach der Verleihung der Staatsbürgerschaft müssen Sie die Einbürgerungsurkunde vorlegen, um die Eintragung in das Nationale Bürgerregister zu beantragen und den Staatsbürgerschaftsnachweis zu erhalten. |
III) UNSERE DIENSTLEISTUNGEN
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